Teilhabe

Behindertengleichstellungsgesetz

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)

Ziel der Reform des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) ist in erster Linie, die Benach­teiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleich­berechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewähr­leisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht Regierungsentwurf ist verabschiedet Gesetz ist verkündet 19.07.2016 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Maßnahmen

Anpassungen des Behinderungsbegriffes an die UN-Behindertenrechtskonvention

Der Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt werden an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst. Ein Träger öffentlicher Gewalt darf Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen.

Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung

Das neue BGG sorgt für mehr Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Bereich, etwa in Bezug auf Bestandsbauten des Bundes und im Bereich der Informationstechnik.

Stärkung der Leichten Sprache

  • Mit der Reform ist die Leichte Sprache im BGG sowie den Sozialgesetzbüchern I und X verankert worden.
  • Behörden müssen Informationen auch in Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
  • Auf Verlangen müssen Bescheide auch kostenfrei in Leichter Sprache erläutert werden.

Schlichtungsstelle in Streitfragen

Menschen mit Behinderungen können sich in Streitfragen an eine Schlichtungsstelle wenden, damit eine außergerichtliche und schnelle Streitbeilegung ermöglicht werden kann. Auch Verbände, die nach dem BGG anerkannt sind, können dieses Angebot nutzen.

Förderung der Partizipation von Verbänden von Menschen mit Behinderungen

Selbstvertretungsorganisationen soll eine aktive Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten erleichtert werden. Dafür werden Mittel in Höhe von einer Million Euro jährlich bereitgestellt.

Dokumentation

19.07.2016: Gesetz

Detailinformationen

Informationen zum Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen